Sonstige Mitteilungen 2020-03-12

Sixt SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (‚MAR‘) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (‚Delegierte VO‘)

Erwerb eigener Aktien – Schlussmeldung

Die Sixt SE hat mit Bekanntmachung vom 02. März 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) MAR i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Delegierte VO den Beginn eines Rückkaufprogramms zum 05. März 2020 mitgeteilt.

Mit den Aktienkäufen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms wurde am 05. März 2020 begonnen. Die Sixt SE hat im Zeitraum vom 05. März 2020 bis einschließlich 11. März 2020 (‚Berichtszeitraum‚) insgesamt 57.890 Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien der Sixt SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben.

Im Berichtszeitraum betrugen die Gesamtzahl der täglich zurückerworbenen Aktien, die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sowie das tägliche Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten):

Datum         Gesamtzahl zurückerworbene
Aktien (Stück)
Volumengewichteter
Durchschnittskurs (EUR)
Kurswert Gesamt (EUR)
05.03.2020 13.000 51,331538 667.309,99
06.03.2020 12.000 49,060729 588.728,75
09.03.2020 13.000 46,417308 603.425,00
10.03.2020 9.000 46,313333 416.820,00
11.03.2020 10.890 45,564601 496.198,50
       
Summe 57.890 47,892248 2.772.482,24

 

Das Rückkaufprogramm ist damit abgeschlossen. Im Zeitraum ab Beginn des Aktienrückkaufs 05. März 2020 bis zu dessen Abschluss am 11. März 2020 wurden insgesamt 57.890 eigene auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien im Rahmen dieses Rückkaufprogramms von der Sixt SE erworben. Dies entspricht ca. 0,12 % des Grundkapitals der Gesellschaft und ca. 0,35 % des auf Vorzugsaktien entfallenden Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 47,892248. Insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 2.772.482,24 (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben. Die erworbenen Aktien werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- bzw. Leitungsorgane der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen aus dem sog. MSP-Programm der Gesellschaft verwendet, einem Beteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) MAR. Aufgrund des kurzen Zeitraums des Aktienrückkaufs zwischen dem 05. März 2020 und dem 11. März 2020 erfolgten keine Zwischenmeldungen.

Der Erwerb der Aktien erfolgte durch ein von der Sixt SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.

Weitere Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften (einschließlich einer Aufstellung der Einzelgeschäfte in detaillierter Form) sind gemäß Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte VO auf der Internetseite der Sixt SE unter http://ir.sixt.com im Bereich ‚Aktien‘ unter dem Link ‚Aktienrückkauf‘ veröffentlicht.

Pullach, den 12. März 2020

Sixt SE

Der Vorstand

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