Sonstige Mitteilungen 15 Mrz 2016

Sixt SE: Bekanntgabe gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Sixt SE  / Bekanntgabe gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/200315.03.2016 07:31Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Sixt SEPullachInhaber-Stammaktien WKN 723 132  ISIN DE0007231326Inhaber-Vorzugsaktien WKN 723 133  ISIN DE0007231334 Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard SegmentBekanntgabe gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003Sixt SE beschließt Aktienrückkauf zum Zwecke der Herabsetzung desGrundkapitals durch Einziehung eigener AktienDer Vorstand der Sixt SE, Pullach, hat mit Zustimmung des Aufsichtsratsbeschlossen, über die Börse eigene auf den Inhaber lautende Stamm- undVorzugsaktien im Gegenwert von insgesamt bis zu 50 Mio. Euro (ohneErwerbsnebenkosten) zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen zuerwerben.Die Sixt SE macht damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6.Juni 2012 zum Erwerb eigener Aktien und zur Einziehung der erworbenenAktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Sollte die Ermächtigung vom6. Juni 2012 durch die kommende Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2.Juni 2016 erneuert werden und das Aktienrückkaufprogramm zu diesemZeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, würde der Aktienrückkaufanschließend aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 neuerteilten Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG fortgeführt werden.Die Aufteilung des Rückkaufs auf Stamm- und Vorzugsaktien wird sich nachder Verfügbarkeit der jeweiligen Aktiengattung im Börsenhandel richten.Bei Zugrundelegung des jeweiligen Schlusskurses der Stamm- bzw.Vorzugsaktien im Xetra-Handel vom 14. März 2016 (letzter Tag vorBekanntgabe des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft) sowie einemunterstellten Rückerwerb von Stamm- und Vorzugsaktien im Verhältnis derdurchschnittlichen Handelsvolumina der beiden Aktiengattungen imXetra-Handel in den vorangegangenen drei Monaten entspräche das geplanteRückkaufvolumen von 50 Mio. Euro einem Rückerwerb von insgesamt rund 1,2Mio. Aktien, davon rund 700.000 Stammaktien und rund 500.000 Vorzugsaktien.Dies entspricht rund 2,5 % des Grundkapitals der Sixt SE.Der Aktienrückkauf soll gemäß dem Beschluss des Vorstands im Zeitraum abdem 16. März 2016 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis zum Ablauf des31. Dezember 2016 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführtwerden. Vor der kommenden Hauptversammlung am 2. Juni 2016 und vor derVeröffentlichung der Einberufung dieser Hauptversammlung wird der Rückkaufjeweils für einige Handelstage ausgesetzt werden, um die Anzahl der von derGesellschaft an diesen beiden Tagen gehaltenen eigenen Aktien mitausreichend zeitlichem Vorlauf bestimmen zu können. Ferner wird auch am Tagder Hauptversammlung und am Tag der Einberufung der Aktienrückkaufausgesetzt werden.Der Aktienrückkauf dient dem Zweck der Herabsetzung des Grundkapitals derSixt SE durch Einziehung der erworbenen Aktien auf Grundlage derErmächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juni 2012 bzw. ggf. vom 2. Juni2016 erfolgen soll, ohne dass es für die Einziehung eines weiterenHauptversammlungsbeschlusses bedarf. Wirtschaftliche Ziele desAktienrückkaufs sind die Verminderung der Anzahl der ausgegebenen Aktienzur Verbesserung der hieran anknüpfenden Finanzkennzahlen wie insbesonderedes Ergebnisses pro Aktie.Der Aktienrückkauf der Aktien erfolgt nach Maßgabe derSafe-Harbour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG(Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführungder Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(nachfolgend: EU-VO 2273/2003). Sofern das Aktienrückkaufprogramm bis zum3. Juli 2016 noch nicht abgeschlossen ist, richten sich dieSafe-Harbour-Regelungen ab diesem Zeitpunkt nach Art. 5 der Verordnung (EU)Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014(nachfolgend: Marktmissbrauchs-VO) einschließlich der auf Grundlage desArt. 5 Abs. 6 der Marktmissbrauchs-VO in Verbindung mit Verordnung (EU) Nr.1095/2010 erlassenen Rechtsakte der Kommission. Die Safe-Harbour-Reglungender Marktmissbrauchs-VO entsprechen im Wesentlichen denen der EU-VO2273/2003.Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts in Übereinstimmungmit den oben genannten Regelungen und gemäß den Bestimmungen derHauptversammlungsermächtigung vom 6. Juni 2012 bzw. ggf. vom 2. Juni 2016durchgeführt. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über denZeitpunkt des Erwerbs von auf den Inhaber lautender Stamm- undVorzugsaktien der Sixt SE gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003(bzw. ggf. der entsprechenden Bestimmungen der Marktmissbrauchs-VO)unabhängig und unbeeinflusst von der Sixt SE. Die Sixt SE wird insoweitkeinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. DerVorstand kann das Aktienrückkaufprogramm - unter Beachtung derinsiderrechtlichen Bestimmungen des WpHG bzw. der ab dem 3. Juli 2016anwendbaren insiderrechtlichen Bestimmungen der Marktmissbrauchs-VO -jederzeit aussetzen und wieder aufnehmen lassen. Das Kreditinstitut istinsbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO2273/2003 (bzw. ggf. der entsprechenden Bestimmungen derMarktmissbrauchs-VO und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsakte) unddie im Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.Die Transaktionen werden gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EU-VO 2273/2003 (bzw.ggf. der entsprechenden Regelungen der Marktmissbrauchs-VO) bekanntgegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Sixt SEregelmäßig unter http://ir.sixt.de informieren.Pullach, den 15. März 2016Sixt SEDer VorstandKontaktSixt SEZugspitzstraße 182049 Pullachinvestorrelations@sixt.comTelefon +49 (0) 89/ 7 44 44 - 5104Telefax +49 (0) 89/ 7 44 44 - 85104http://ir.sixt.de15.03.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de--------------------------------------------------------------------------- Sprache:      DeutschUnternehmen:  Sixt SE              Zugspitzstraße 1              82049 Pullach              DeutschlandInternet:     http://se.sixt.de Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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